Arbeitsvertrag
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Wenn du einen Ferienjob oder auch einen Mini-Job annehmen möchtes, solltes du mit dem Arbeitgeber schon vor Beginn und Aufnahme der Arbeit die Bedingungen festlegen. Ein Ferienjob ist ein befristetes Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass der Arbeitsvertrag nicht kündbar ist - außer es wurde extra geregelt. Einzige Ausnahmen sind der vorzeitige Austritt und die Entlassung oder das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einverständnis (also einvernehmlich) gekündigt.
Hier ist es vorteilhaft bzw. ein muss mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abzuschließen und zu unterschreiben. Dadurch verpflichtet man sich, die Arbeiten zuverlässig zu erledigen und pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Ebenso verpflichet sich der Arbeitgeber alle Voraussetzungen zu schaffen, die eine ordentliche Arbeit ermöglichen.
Bei einem Praktikum sollte immer eine Praktikumsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden.
Weitere Ausführungen zum Arbeitsvertrag sind auf der Seite Verträge dargelegt.