Rechtsfragen des Alltags

Wird ein Schüler während einer Rangelei in der Schule verletzt, so steht ihm wegen Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (LSG) / Urteil vom 14.11.2013: Einem in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft lebenden Jugendlichen steht kein gesonderter Zuschuss aufgrund dessen Teilnahme an der Jugendweihe zu (Az.: L 5 AS 175/12). Über Facebook ausgesprochene Drohungen mit Straftaten rechtfertigen eine gerichtliche Verfügung mit einem Verbot jeglicher Kontaktaufnahme zu der bedrohten Person - auch im Internet. Oberlandesgericht Hamm, Az. 2 UF 254/12 Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich. Weil sie im Interesse der Allgemeinheit tätig werden, genießen sie wie Arbeitnehmer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist, und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird. Darf ich gefundenes Geld behalten? Darf ich Sachen vom Sperrmüll nehmen?
§ 105 Abs. 1 SGB VII nur ein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn der Schädiger
die Verletzung vorsätzlich herbeiführen wollte. Davon kann aber im Rahmen einer
Schulrauferei nicht ohne Weiteres ausgegangen werden. Dies hat das Oberlandesgericht
Hamm entschieden.
müssen behinderten Menschen im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe durchaus die
Kosten für PC-Schulungen vom Sozialhilfeträger ersetzt werden. Schließlich gehöre zur
Teilhabe am sozialen Leben in Zeiten des “social media” auch die Fähigkeit zur Nutzung des
Internets (Az. L 18 SO 6/12).
13. Juni 2014: Neuregelung des Widerrufsrechts: Eine Neuregelung betrifft digitale Downloadprodukte wie E-Books, Musikdateien oder Software. Zukünftig erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn mit der Übertragung der gekauften Datei begonnen wurde. Erforderlich ist hierfür, dass der Kunde zur Kenntnis nimmt, dass er durch den Start des Downloads sein Widerrufsrecht verliert.
Ein Testament muss nicht nur eigenhändig, sondern auch in Form von Schrift erstellt werden. Es muss zeigen, dass sich der Erblasser mit dem Inhalt ausreichend gründlich auseinandergesetzt hat. OLG Frankfurt am Main, Az. 20 W 542/11
Unfall beim Einkauf während der Arbeitspause – nicht immer ein Arbeitsunfall! Mal eben in der Mittagspause Einkäufe erledigen oder sich beim Betriebsausflug die Beine vertreten – und schon passiert ein Unfall. Während der Ausflug samt Hin- und Rückweg als Arbeitszeit gilt und von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt wird, bestehen beim Versicherungsschutz für den Einkauf in der Pause bestimmte Ausnahmen. Passiert der Unfall auf dem direkten Weg zum Einkauf von Pausenverpflegung – gleichgültig, ob in Kantine, Restaurant oder Supermarkt –, gilt er als Arbeitsunfall. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Frankfurt differenziert jedoch danach, welchem Zweck die Einkäufe dienen. Denn die Tätigkeit des Versicherten muss zum Unfallzeitpunkt der versicherten Tätigkeit zuzurechnen sein. Für den Pauseneinkauf bedeutet dies, dass nur der Weg zum Einkauf von während der Arbeitszeit zu verzehrendem Proviant bzw. Getränken versichert ist. Hinweis: Wird jedoch eingekauft, um die Waren später mit nach Hause zu nehmen, ist dies nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen, sondern eine private Angelegenheit – und folglich nicht versichert. - Quelle: DAK „Praxis und Recht“ 3/2011.
Wer während der Arbeit auf dem Weg von oder zur Raucherpause stürzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Das entschied das Sozialgericht Berlin mit Urteil vom 23.1.2013 (S68 U 577/12). Denn Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit und hat keinen sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Hinweis: Deshalb besteht bei einer Verletzung kein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung. - Quelle: HAUFE-Verlag
Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) vom 05.03.2014: Erwerbslose haben bei Gesprächen mit ihrem Fallmanager im Jobcenter keinen Anspruch auf eine Niederschrift beziehungsweise Protokollierung jedes einzeln gewechselten Wortes.
Der Bundesgerichtshof (Az XI ZR 405/12) hat entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind.
Wird ein Schüler von einem Lehrer geohrfeigt, so steht ihm dann kein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn es zu keiner schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und des Persönlichkeitsrechts kam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hanau hervor.
Nein. Sie müssen das Geld oder gefundene Sachen im Fundbüro oder bei der Polizei abliefern – sonst machen Sie sich strafbar. Aber: Es gibt Finderlohn (§ 971 BGB).
Nein. Das ist Diebstahl! Nach dem Herausstellen gehört der Müll der Gemeinde. Sogar das Herumwühlen im Sperrmüll kann mit einer Geldstrafe geahndet werden! Am besten fragen Sie denjenigen, der die Sachen an die Straße gestellt hat oder abholt, ob Sie sich bedienen dürfen.