Gesundheitszeugnis - warum und wofür?
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Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dürfen beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen (= verkaufen, verteilen usw.) von Lebensmitteln nur Personen tätig sein, die eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes vorlegen können. Diese Bescheinigung heißt "Gesundheitszeugnis". Das bedeutet, dass jeder, der offene (unverpackte) Lebensmittel transportiert (z. B. als Kellnerin/Kellner) oder diese herstellt bzw. behandelt (z. B. Köchin/Koch) ein Gesundheitszeugnis haben muss. Welche Jobs ein Gesundheitszeugnis erfordern, kannst du im Infektionsschutzgesetz nachlesen.
Wichtig Wo erhalte ich ein Gesundheitszeugnis? Was muss ich dafür tun? Es werden also keine Tests (Blut, Urin, Stuhl, Drogen usw.) durchgeführt!
Wann erhalte ich das Gesundheitszeugnis? Was kostet ein Gesundheitszeugnis? Wie lange gilt ein "altes" Gesundheitszeugnis?
Das Gesundheitszeugnis muss vorliegen, bevor du zum ersten Mal beim Arbeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommst.
Der einfachste Weg, das Gesundheitszeugnis zu erhalten, ist ein Anruf beim Gesundheitsamt. Dort solltet ihr euch nach dem nächst möglichen Termin erkundigen, denn manchmal kann es zwischen zwei und drei Wochen dauern, einen freien Termin zu bekommen!
Wie gesagt: Erst einmal einen Termin vereinbaren und dann natürlich auch pünktlich da sein. Außerdem solltest Du so ungefähr zwei Stunden Zeit mitbringen – in erster Linie wegen der Warterei (Tipp: MP3-Payer mitnehmen oder vielleicht ein Buch).
Was wird gemacht?
Früher wurdest du relativ aufwendig medizinisch untersucht, inklusive Blutprobe usw. Das ist heute anders: Du wirst von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt. Bei dieser Belehrung musst du schriftlich erklären, dass dir bei dir selbst keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind (z. B., dass du keine infektiöse Krankheit hast). Außerdem wird dir erklärt, wie du solche Krankheiten bei dir selber erkennen kannst und welche Meldepflichten du hast. Solltest du solche Krankheiten bei dir feststellen, darfst du bei der Arbeit nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Wenn du die Belehrung "überstanden" hast, erhälst du das endgültige Gesundheitszeugnis sofort ausgehändigt. Natürlich musst du vorher noch bezahlen.
Die Gebühr, die das Gesundheitsamt für die Belehrung und das Ausstellen des Gesundheitszeugnisses verlangt, unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Den genauen Preis solltest Du bei der Terminvereinbarung erfragen. In der Regel liegt die Gebühr zwischen 15 € bis ca. 26,00 €. Diese Kosten musst Du selber zahlen. Krankenkassen übernehmen sie nicht.
Die Gesundheitszeugnisse müssen seit dem 1.1.2002 verlängert werden. Diese Verlängerung erfolgt in der Regel durch eine weitere Belehrung, die der Arbeitgeber durchführen kann. Er bescheinigt Dir dann auch diese Folge-Belehrung.